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Eine '''Gaststätte''', auch , , Wirtshaus, Gastwirtschaft, Wirtschaft, oder , ist ein Betrieb im , in dem Getränke oder Speisen zum sofortigen Verzehr verkauft werden und der dafür eine Aufenthaltsmöglichkeit bietet. Für den Aufenthalt der Gäste verfügt er über einen oder mehrere (auch ?Wirtsstuben?) sowie teilweise auch über einen (auch ??) oder eine .

Neben wird manchmal auch (Gastzimmer) angeboten; die Erscheinungsform ist regional unterschiedlich ? teils werden einzelne Formen je nach dem Vorhandensein von Beherbergung namentlich unterschieden. Oft und vor allem im ländlichen Raum sind auch andere Gastbetriebsarten angeschlossen, etwa Räume für Festlichkeiten (), e, oder eine sportliche Infrastruktur wie en und Kinderspielplätze. Der Übergang zum gehobenen oder ist fließend und regional unterschiedlich.

Aus Traditionsgründen kann es vorkommen, dass sich auch Betriebe mit der Einrichtung und Ausstattung erstklassiger Hotels und Restaurants als Gasthof oder Gasthaus bezeichnen. Gaststätten, in denen nicht das Essen und Trinken im Vordergrund steht, werden in Deutschland rechtlich als n geführt. Eine Besonderheit stellen die oder en dar, da sie lediglich saisonal über einen begrenzten Zeitraum geöffnet haben.

Geschichte

In der Vergangenheit konnten auf der Gaststätte weitere Privilegien () liegen wie das Recht zur , - und , (?Braugasthaus?).

Neben den immer mit dem Beherbergungsrecht ausgestatteten Fernreise-Gasthöfen (etwa Postkutschenstationen mit Ausspanne, Bewirtungs- und Beherbergungsrecht) gab es auch Betriebe, z. B. , die nur zu tagen aus Kapazitätsgründen zusätzlich ein Beherbergungsrecht zugesprochen bekamen.

In Deutschland bezeichnet man Gaststätten mit Beherbergung oft als ?Gasthaus?,

In ländlichen Regionen Norddeutschlands wird das Gasthaus ''Dorfkrug'', ''Krog'' genannt, in '''', in der und in '''', früher vor allem in Studentenkreisen '''' bzw. ''Schenke'' ? abgeleitet von Ausschank bzw. ausschenken.

In ländlichen Regionen Süddeutschlands wurde das (meist als stehende) Gasthaus auch ?Klause? oder ?Klausen? genannt.

Europaweit gilt seit Juli 2005, dass eine Gaststätte nicht mehr erlaubnispflichtig ist, wenn kein Alkohol ausgeschenkt wird. Das heißt, alle Auflagen, wie das Vorhandensein von Toiletten, die persönliche Zuverlässigkeit des Wirtes usw. werden nicht mehr geprüft.

Regionalformen

Deutschland

Der Begriff ?Gaststätte? umfasst nach dem die ?Schankwirtschaft? (das heißt, Getränke werden zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt) und die ?Speisewirtschaft? (das heißt, zubereitete Speisen werden zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten). Der Begriff ist also auf reine eingeschränkt.

Im baurechtlichen Sinne ist eine Gaststätte immer als solche zu behandeln, wenn sie
  • außerhalb der geltenden Ladenschlusszeiten geöffnet hat,
  • auf mindestens der Hälfte der Verkaufsfläche eine Verzehrsmöglichkeit bietet.

Dementsprechend muss eine solche Gaststätte die Gaststättenverordnung einhalten.

Verwaltungsverfahren

Jede Gaststätte muss dem lokalen Ordnungs- oder Gewerbeamt gemeldet werden. Das Gesetz unterscheidet zwischen Anzeige- und Erlaubnispflicht. Jeder Gewerbebetrieb (ein Begriff, der auch die Gaststätte umfasst) ist nach § 14 GewO mindestens anzeigepflichtig.

Die lokalen Behörden können nach § 5 GastG Anordnungen treffen und nach § 31 GastG in Verbindung mit § 35 GewO den Betrieb nach einer Prüfung untersagen.

Vor, während und nach dem Betrieb können das Ordnungsamt und die Polizei Kontrollen vor Ort durchführen. Die Nichteinhaltung von gesetzlichen Bestimmungen kann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat darstellen und bei mehrfacher Feststellung zum Entzug der Zuverlässigkeit des Betreibers führen.

Österreich

In Österreich werden als sart

Diese Unterscheidung in gemischt Beherbergung/Gastronomie und vorrangig Gastronomie

In der Praxis wird aber kaum unterschieden, ob eine Gastwirtschaft auch Zimmer anbietet, oder welches Niveau sie hat ? dies ist etwa aus dem Namen des Hauses nicht ableitbar. Auch fallen Häuser mit weniger als 10 Betten, solange die Bewirtung im Haus und familiäreren Kreis bleibt, als Neben-Kleingewerbe nicht unter die Fachmaterie ?Beherbergung? im speziellen Sinne.

Ältestes Gasthaus

Den Titel für Mitteleuropa nimmt der '''' des Klosters in (erstmals 803 urkundlich erwähnt) für sich in Anspruch. Als ?ältestes Gasthaus Deutschlands? sehen sich auch die Traditionsgaststätten '''' in , '''' in und die '''' in .

Auch in England (speziell in ) gibt es mehrere alte s, darunter das in den Fels gehauene ''Ye Olde Trip to Jerusalem Inn'', das angeblich noch aus der Zeit der Kreuzzüge stammt. Zwei andere Pubs namens ''Ye Olde Salutation Inn'' (ursprünglich ''The Archangel Gabriel Salutes the Virgin Mary'') und ''Bell Inn'' behaupten hingegen beide, die ältesten Pubs in Nottingham zu sein, obwohl ihre heutige Bausubstanz dem 16./17. Jahrhundert entstammt.

Architektonische Besonderheiten

In der hatten einige Gasthäuser in der Zeit der ?Weinfenster? (''buchette del vino''), durch die zahlenden Gästen ohne großes Ansteckungsrisiko alkoholische Getränke gereicht werden konnten.

Eine ähnliche Konstruktion (wenn auch in völlig anderem Kontext) stellt die dar.

Literatur

  • : ''Kulturgeschichte der Gaststätte. Teil 1?2'' (= ''Schriftenreihe der Hermann-Esser-Forschungsgemeinschaft für Fremdenverkehr'', Band 2). 2. Auflage. Metzner, Berlin 1942.
  • Moritz Hoffmann: ''Zweitausend Jahre Gaststätte.'' Metzner, Frankfurt am Main 1954.
  • Herbert May, Andrea Schilz (Hrsg.): ''Gasthäuser. Geschichte und Kultur'' (= ''Arbeit und Leben auf dem Lande'', Band 9). Imhof, Petersberg 2004, ISBN 3-937251-68-5.
  • , (Hrsg.): ''Kirchen, Märkte und Tavernen. Erfahrungs- und Handlungsräume in der Frühen Neuzeit'' (= ''Zeitsprünge'', Band 9). Klostermann Verlag, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-465-03413-9.

Weblinks

Einzelnachweise